Auch wenn es innerhalb des Geltungsbereiches keine kartierten Biotope gibt, ist doch der Flusslauf der Schwesnitz mit uferbegleitender Vegetation als Biotop Nr. 5737-0119 bis Nr. 5737-0121 erfasst und von hohem naturschutzfachlichem Wert! Der erweiterte Bereich der Schwesnitzaue ist auch als Arten und Biotopschutz Programm (ABSP)–Schwerpunktgebiet registriert und tangiert, wenn auch nur minimal, aber doch den nordöstlichen Rand des Planungsgebiets! Die ökologischen Auswirkungen werden als von mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt beschrieben (S.45). Gerade wenn man aber ein derartiges Gebiet umwidmet, sollte man doch schauen, wie und wo sinnvolle Ausgleichsflächen geschaffen werden können. Am Rande des Gemeindegebiets, flussaufwärts der Schwesnitz in mitten der Natur sollen Ausgleichsflächen gekennzeichnet werden, die sowieso bereits im Biotopverbund liegen! Diese liegen aller Voraussicht im Ausgleichskonzept für den „Perlenradweg“. Was hier als positive Synergie beschrieben wird (S. 60.), entzieht sich meinem Verständnis. Hier bitte ich Sie um eine Klärung: gibt es tatsächlich keine weiteren potentiellen Ausgleichsflächen? Können Sie keine weiteren sinnvollen und nicht nur papierschwärzenden Ausgleichsflächen aufzeigen?
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