Begründung:
Aufgrund der Beschilderung weisen mehrere Radwegweiser auf beiden Seiten der Brücke den Weg über das Bauwerk. Allerdings ist das Befahren selbst durch die Beschilderung als Fußweg offiziell verboten. Engstellen und Hindernisse finden sich im weiteren Verlauf der Fahrradwege immer wieder, wobei diese nicht vom gemischten Rad- und Fußweg ausgenommen sind.
Beschlussvorschlag:
Der MGR beauftragt die Verwaltung, die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Freigabe der Plärrerbrücke für den Radverkehr zu prüfen und ggf. eine entsprechende Änderung (mit Zusatzzeichen 1022-10: „Radverkehr frei“) der Beschilderung zu veranlassen.
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