In Zeiten des fortgeschrittenen Klimawandels sollte es obligatorisch sein, bei jedem Neubau zwingend die Nutzung von regenerativen Energien vorzuschreiben. Zum Beispiel indem pro Quadratmeter zu errichtender Fläche eine bestimmte anteilige Fläche für Solarthermie oder Photovoltaik errichtet und nachgewiesen werden muss. Die Nordhanglage mag auf den ersten Blick ein Grund gegen eine solche Vorgabe zu sein, jedoch weisen die südlich ausgerichteten Dachflächen im Tagesverlauf stets eine Sonneneinstrahlung auf. Für das Neubaugebiet werden keinerlei umwelttechnische Vorschriften für die zukünftigen Bauherren gemacht.
Ein Nahwärmenetz wäre eine sehr nachhaltige und vor allem naheliegende Möglichkeit gewesen, regenerative Energien im Wärmebereich sinnvoll einzubringen. Dabei sollte sich ein solches Nahwärmenetz nicht nur auf das Neubaugebiet beschränken: Mit dem Schloss, dem Freibad und dem bestehenden Wohngebiet, wo vielerorts ein Tausch der Heizungsanlage ansteht, wäre ein Nahwärmenetz nicht nur für das Klima, sondern auch für den Geldbeutel der Anwohner von Vorteil.
Auch die Vorschrift zum Bau von Regenwasserzisternen wurde in den Einwänden vorgeschlagen. U.a. verweist die Gemeindeverwaltung selbst in der Antwort auf die Einwände des Wasserwirtschaftsamts bezüglich Starkregenereignissen und Ausgleichsmaßnahmen im Abflussbereich der Schwesnitz auf die Vorteile von Zisternen: Pufferung der Regenwassermengen, Entlastung des Kanalnetzes und Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs. Der alte Gemeinderat hat sich jedoch gegen den verbindlichen Einbau von Regenwasserzisternen ausgesprochen. Die hierfür im Bauausschuss genannten Gründe sind für uns nicht schlüssig.
Mit einem großen Neubaugebiet hätte man in Oberkotzau die Möglichkeit gehabt nachhaltig, zukunftsgerichtet und innovativ zu planen. Es gibt viele interessante Konzepte und Ideen, z.B. zur Energiegewinnung ebenso wie zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern oder generationenübergreifendem Wohnen. Diese Möglichkeiten wurden leider nicht angedacht oder näher untersucht.
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