Ausgangslage: 

Heißer werdende Sommer machen es zunehmend erforderlich, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Gerade für vulnerable Gruppen wie Kinder, Jugendliche und Senioren ist ausreichendes Trinken von hoher Bedeutung. Eine Möglichkeit, dies zu fördern ist die Einrichtung öffentlicher Trinkbrunnen, an denen Trinkwasser kostenfrei abgegeben wird. 

Trinkbrunnen sind ein Teil der öffentlichen Anpassungsstrategien an den Klimawandel und ein Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichem CO2 durch das Einsparen von Emissionen aus der Getränkelogistik und zur Vermeidung von Plastikabfällen. 

Das Förderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz1 unterstützt Kommunen bei solchen Vorhaben mit einer Förderquote von 90 % der förderfähigen Kosten. Neben der Versorgung mit Trinkwasser zielt das Förderprogramm zudem darauf ab, den Wert des Trinkwassers als Lebensmittel verstärkt bewusst zu machen. 

Die Förderung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“, es werden maximal zwei Trinkbrunnen je Kommune gefördert. 

Beschlussvorlage: 

Der zuständige Ausschuss möge beschließen, dass die Verwaltung mit der Prüfung der Förderfähigkeit, der Einreichung des Förderantrags, der Standortsuche, der Planung der Trinkbrunnen und der Einstellung entsprechender Haushaltmittel für den Eigenanteil beauftragt wird. 

Standortvorschläge: 

  • Am Perlenradweg, beispielweise im Bereich Baderstraße oder im Summa-Park, um Radfahrern und Fußgängern in diesem Bereich Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. 
  • Schule 
  • Sportplatz/Bolzplatz Wiesenfestplatz