Ausgangslage:

Die feierliche Einweihung des Wasserrettungszentrums der DLRG Oberkotzau e.V. hat nachdrücklich gezeigt, zu was Ehrenamtliche in der Lage sind. Mit hunderten, wahrscheinlich tausenden, unbezahlten Arbeitsstunden wurde in Eigenregie das Areal im Zentrum unseres Marktes nachhaltig wiederbelebt.

Selbst DLRG-Präsident Dr. Manuel Friedrich war überrascht ob der Etablierung eines Wasserrettungszentrums in einem Ort ohne stehendes Gewässer, was normalerweise die Voraussetzung hierfür ist. Die zahlreichen Einsätze in den vergangenen Jahren zeigten jedoch, dass dies nicht zwingend Voraussetzung sein sollte. Neben der Erfüllung dieser Hauptaufgabe leistet die DLRG in jederlei Hinsicht einen Dienst an der Gesellschaft. 

In der Corona-Pandemie war die ehrenamtlich betreute Teststation nicht nur für Ortsansässige eine Konstante, sondern auch für Menschen aus dem Umland, die die professionellen Abläufe zu schätzen wussten. 

Auch die Tatsache, dass Corona zu steigenden Nichtschwimmerzahlen geführt hat, führt zwangsläufig dazu, dass die DLRG mit ihrem Angebot benötigt wird – dringender denn je. 

Wasserrettung, Schwimmkurse, Rettungsschwimmausbildung, Erste-Hilfe-Kurse und nebenbei ein ganzes Areal sanieren spricht für sich. Ein derart leistungsstarker und engagierter Verein sollte stärker durch die Gemeinde gefördert werden. 

Beschlussvorlage:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass z.B. die von der DLRG jährlich zu zahlende Erbpacht gesenkt wird.